Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.Juni 2025 für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu gehören zum Beispiel Banken, Versicherungen, große Online-Shops, E-Commerce-Plattformen, Verkehrsbetriebe mit digitalen Tickets, E-Book-Anbieter und Telekommunikationsdienste.